Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Vertragsbestandteil bei Zustandekommen eines Vertrages. Sie gelten ausschließlich. Der Auftraggeber nimmt sie zur Kenntnis und stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.
Die von uns abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Gegenstand des Vertrages ist daher die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Insbesondere schulden wir nicht ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis. Unsere Stellungnahmen und Empfehlungen bereiten die unternehmerische Entscheidung des Auftraggebers vor. Sie können sie in keinem Fall ersetzen.
Wir sind berechtigt, Hilfskräfte, sachverständige Dritte und andere Erfüllungsgehilfen zur Durchführung des Vertrages heranzuziehen. Beratungsleistungen in Rechts- und Steuerfragen werden von uns aufgrund der geltenden Bestimmungen weder zugesagt noch erbracht. Diese Leistungen sind vom Auftraggeber selbst bereitzustellen.
Wir erbringen unsere Leistungen auf der Grundlage der uns vom Auftraggeber oder seinen Beauftragten zur Verfügung gestellten Daten und Informationen. Diese werden von uns auf Plausibilität überprüft. Die Gewähr für ihre sachliche Richtigkeit und für ihre Vollständigkeit liegt beim Auftraggeber.
Geheimhaltungsverpflichtung
Wir verpflichten uns, die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz einzuhalten und das Datengeheimnis zu wahren. Alle im Rahmen von Aufträgen eingesetzten Mitarbeitende werden auf das Datengeheimnis gemäß §5 BDSG verpflichtet. Wir stellen dies durch geeignete schriftliche Vereinbarungen mit unseren Mitarbeitenden, eingesetzten Hilfskräften, sachverständigen Dritten und anderen Erfüllungsgehilfen sicher. Diese erkennen die in dieser Verpflichtung festgelegten Bestimmungen als für sich rechtlich verbindlich an oder sie sind entsprechend durch ihren Dienst-/Arbeitsvertrag zur Geheimhaltung verpflichtet, auch über das Dienstverhältnis hinaus.
Wir verpflichten uns, alle Tatsachen, die im Zusammenhang mit unserer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, im Sinne eines Betriebs- und Geschäftsgeheimnisses streng geheim zu halten. Dies gilt insbesondere für Informationen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers. Diese werden wir nicht außerhalb des Auftrags selbst verwerten oder an Dritte weitergeben. Dies gilt auch für solche Umstände, die für künftige geschäftliche Aktivitäten des Auftraggebers von entscheidender Bedeutung sind bzw. sein werden, sofern sie nicht allgemein zugänglich oder bekannt sind. Mündliche und schriftliche Äußerungen jeder Art, insbesondere Berichte und Empfehlungen, die sich auf den Auftrag und den Auftraggeber beziehen, dürfen wir nur nach erteilter Einwilligung des Auftraggebers Dritten aushändigen.
Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht auch über die Beendigung des Auftrages hinaus und erstreckt sich auf alle unsere Mitarbeitenden, Hilfskräfte, sachverständige Dritte und andere Erfüllungsgehilfen.
Diese Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht für solche Informationen und Geheimhaltungs-Gegenstände, für die wir nachweisen können, dass diese
zur Zeit ihrer Übermittlung durch die bekanntgebende Partei bereits offenkundig, d.h. veröffentlicht oder allgemein zugänglich gewesen sind oder
zur Zeit ihrer Übermittlung durch die bekanntgebende Partei bereits bekannt waren oder
nach ihrer Übermittlung durch die bekanntgebende Partei ohne unser Verschulden offenkundig werden oder
nach ihrer Übermittlung uns von dritter Seite auf gesetzliche Weise und ohne Einschränkung in Bezug auf Geheimhaltung oder Verwendung bekannt gemacht wurden oder
aufgrund einer bindenden behördlichen oder richterlichen Anordnung oder zwingender rechtlicher Vorschriften zu offenbaren sind und die bekanntgebende Partei mit angemessenem zeitlichen Vorlauf vor der erforderlichen Offenbarung hierüber schriftlich informiert wurde.
Wir sind befugt, die uns im Rahmen der Auftragsdurchführung durch den Auftraggeber bekanntgegebenen personenbezogenen Daten verarbeiten zu lassen, ggf. auch DV-gestützt.
Wir beachten die Grundsätze ordnungsgemäßer Datenverarbeitung gemäß §11 BDSG und gewährleisten die im Rahmen der ordnungsgemäßen Abwicklung der Arbeiten erforderlichen Sicherungsmaßnahmen. Die hierzu erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß §9 BDSG sind Vertragsbestandteil.
Unsere Vergütung ist, wenn nicht anders vereinbart, 30 Tage nach Rechnungsstellung und ohne Abzug fällig. Die Zurückbehaltung unseres Honorars und die Aufrechnung sind nur zulässig, wenn die Ansprüche des Auftraggebers von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
Werden vereinbarte Termine vom Auftraggeber abgesagt, gilt folgende Ausfallhonorarregelung:
Erfolgt die Absage:
- bis zu 6 Wochen vor dem Termin: kostenfreie Stornierung
- zwischen 6 und 4 Wochen vor dem Termin: 50 % des Tageshonorars
- zwischen 4 und 2 Wochen vor dem Termin: 75 % des Tageshonorars
- ab 1 Woche vor dem Termin: 90 % des Tageshonorars.
Wir bestätigen, dass die bei uns in einem Arbeitsverhältnis beschäftigten Arbeitnehmenden mindestens zu den in § 1 MiLoG geregelten Bedingungen vergütet werden.
Unsere Haftung für die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen des Vertrages ist auf die Partnerschaft und auf den jeweiligen Leistungserbringer begrenzt.
Im Falle einer mangelbehafteten Leistung sind wir zur Nachbesserung berechtigt. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte zu.
Änderungen des Vertrages, insbesondere die Vereinbarung zusätzlicher Leistungen, bedürfen der Schriftform.
Für den Vertrag und seine Durchführung gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand, soweit zulässig, und Erfüllungsort sind an unserem Geschäftssitz.